Energieagentur Ebersberg - München
Windenergie-Anlagen sind weithin sichtbar, auch über die Gemeindegrenzen hinweg. Um ein Windenergie-Projekt möglichst raumverträglich und unter Wahrung der Interessen der einheimischen Bevölkerung zu prüfen, haben sich die drei Gemeinden Höhenkirchen-Siegertsbrunn, Egmating und Oberpframmern sowie die Landkreise Ebersberg und München dazu entschlossen, das Projekt Windenergie im Höhenkirchner Forst in interkommunaler Zusammenarbeit zu entwickeln. Aus diesem Grund haben sich die Beteiligten Ende 2019 zu einer „Arbeitsgemeinschaft Windenergie Höhenkirchner Forst" (ARGE) zusammengeschlossen. Den Vorsitz der ARGE hat die Gemeinde Höhenkirchen-Siegertsbrunn inne. 

Die drei Nachbargemeinden Höhenkirchen-Siegertsbrunn, Egmating und Oberpframmern sowie die beiden Landkreise München und Ebersberg möchten die Planungen zur Umsetzung von Windenergieanlagen auch und insbesondere vor dem Hintergrund gemeinsam vorantreiben, dass die Anlagenstandorte zwar rein auf Höhenkirchner Flur liegen, aber dennoch deutliche Implikationen auf die beiden Gemeinden im Nachbarlandkreis haben werden – sowohl in Bezug auf die Sichtbarkeit durch die Lage an der Landkreis-/Gemeindegrenze als auch durch die Begrenzung der eigenen Wind-Ausbaumöglichkeiten. In enger gemeinsamer Abstimmung sollen daher neben standortbezogenen Machbarkeitsuntersuchungen auch die weiteren Planungen und darüber hinaus – im Falle der Realisierung von Windenergieanlagen – auch die gleichberechtigtefinanziellen Beteiligungsmöglichkeiten durch die anliegenden Kommunen und deren Bürgerinnen und Bürger verfolgt werden. 

Ziel der ARGE ist es den Planvollzug so zu steuern, dass die Bevölkerung vor Beeinträchtigungen geschützt, das charakteristische Landschaftsbild sowie Flora und Fauna erhalten und eine hohe regionale Wertschöpfung erreicht wird.

Erste Voruntersuchungen haben einen wahrscheinlich wirtschaftlichen Betrieb bestätigt. Für die detaillierten Standortuntersuchungen hinsichtlich des Windaufkommens, Natur- und Immissionsschutzes verständigen sich die Kommunen auf gemeinsame Planung nach städtebaulichen Kriterien, um die oben genannten Ziele zu verwirklichen. 

Der ARGE ist bewusst, dass angesichts der immer dringlicher werdenden Klimaproblematik und des beschlossenen Atom- und Kohleausstiegs die wenigen für Windkraft zur Verfügung stehenden Flächen immer begehrter werden – vor allem auch bei privaten Investoren. Um das Wohl der Kommunen, die Flora und Fauna im Höhenkirchner Forst und die Lebensqualität ihrer Bürgerinnen und Bürger bestmöglich zu schützen, hat sich die ARGE dazu entschieden, selber Einfluss auf die Planung zu nehmen und die Prüfung eines Windenergieprojekts zunächst in eigener Zuständigkeit zu behalten.
 
Eine abschließende Entscheidung, ob im Höhenkirchner Forst Windräder entstehen sollen, ist bisher nicht gefallen.
 
Hierfür müssen noch wesentliche Informationen zur Windhöffigkeit erhoben und eine spezielle artenschutzrechtliche Prüfung durchgeführt werden.
 
© Copyright: Claus Schunk
Unterzeichnung des Standortsicherungsvertrages
v.l.: Norbert Neugebauer, Christoph Göbel, Ursula Mayer, Andreas Lutz, Ernst Eberherr