Windenergie-Anlagen
sind weithin sichtbar, auch über die Gemeindegrenzen hinweg. Um ein
Windenergie-Projekt möglichst raumverträglich und unter Wahrung der
Interessen
der einheimischen Bevölkerung zu prüfen, haben sich die drei Gemeinden
Höhenkirchen-Siegertsbrunn, Egmating und Oberpframmern sowie die
Landkreise Ebersberg und München dazu entschlossen, das Projekt Windenergie im Höhenkirchner Forst in
interkommunaler Zusammenarbeit zu entwickeln. Aus diesem Grund haben sich die Beteiligten Ende 2019 zu
einer „Arbeitsgemeinschaft Windenergie Höhenkirchner Forst" (ARGE)
zusammengeschlossen. Den Vorsitz der ARGE hat die Gemeinde
Höhenkirchen-Siegertsbrunn inne.
Die drei Nachbargemeinden
Höhenkirchen-Siegertsbrunn, Egmating und Oberpframmern sowie die beiden
Landkreise
München und Ebersberg möchten die Planungen zur Umsetzung von
Windenergieanlagen auch und insbesondere vor dem Hintergrund gemeinsam
vorantreiben, dass die Anlagenstandorte zwar rein auf Höhenkirchner Flur
liegen, aber dennoch deutliche Implikationen auf die beiden Gemeinden im
Nachbarlandkreis haben werden – sowohl in Bezug auf die Sichtbarkeit
durch die
Lage an der Landkreis-/Gemeindegrenze als auch durch die Begrenzung der
eigenen
Wind-Ausbaumöglichkeiten. In enger gemeinsamer Abstimmung sollen daher
neben standortbezogenen
Machbarkeitsuntersuchungen auch die weiteren Planungen und darüber
hinaus – im
Falle der Realisierung von Windenergieanlagen – auch die
gleichberechtigtefinanziellen Beteiligungsmöglichkeiten durch die
anliegenden Kommunen
und deren Bürgerinnen und Bürger verfolgt werden.
Ziel der ARGE ist es den Planvollzug so zu steuern, dass die Bevölkerung vor Beeinträchtigungen geschützt, das charakteristische Landschaftsbild sowie Flora und Fauna erhalten und eine hohe regionale Wertschöpfung erreicht wird.
Erste Voruntersuchungen haben
einen wahrscheinlich wirtschaftlichen Betrieb bestätigt. Für die
detaillierten Standortuntersuchungen hinsichtlich des Windaufkommens,
Natur- und Immissionsschutzes verständigen sich die Kommunen auf
gemeinsame Planung nach städtebaulichen Kriterien, um die oben genannten
Ziele zu verwirklichen.
Der ARGE ist bewusst, dass angesichts der immer dringlicher werdenden
Klimaproblematik und des beschlossenen Atom- und Kohleausstiegs die wenigen für
Windkraft zur Verfügung stehenden Flächen immer begehrter werden – vor allem
auch bei privaten Investoren. Um das Wohl der Kommunen, die Flora und Fauna im
Höhenkirchner Forst und die Lebensqualität ihrer Bürgerinnen und Bürger
bestmöglich zu schützen, hat sich die ARGE dazu entschieden, selber Einfluss
auf die Planung zu nehmen und die Prüfung eines Windenergieprojekts zunächst in
eigener Zuständigkeit zu behalten.
Eine
abschließende Entscheidung, ob im Höhenkirchner Forst Windräder entstehen sollen,
ist bisher nicht gefallen.
Hierfür müssen noch wesentliche
Informationen zur Windhöffigkeit erhoben und eine spezielle
artenschutzrechtliche Prüfung durchgeführt werden.
© Copyright: Claus Schunk
Unterzeichnung des Standortsicherungsvertrages
v.l.: Norbert Neugebauer, Christoph Göbel, Ursula Mayer, Andreas Lutz, Ernst Eberherr